I. Einleitende/Allgemeine Bestimmungen (aller Produkte/Leistungen)
Die jedernet GmbH (im Folgenden Provider) bietet verschiedene Dienstleistungen für Dritte zur Nutzung von elektronischen Datennetzen (Internet, Intranet) sowie Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr an:
- Webhosting
- Webentwicklung und Medienproduktion
Der Nutzer möchte die Dienstleistungen des Providers zu geschäftlichen Zwecken nutzen. Der Nutzer kann im Rahmen dieses Vertrages auswählen, welche Dienstleistungen des Providers er in Anspruch nehmen will.
Der Provider ist nur verpflichtet, die vom Nutzer im Rahmen dieses Vertrages ausgewählten Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Die Jedernet GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese ergänzen die jeweilig gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Jedernet GmbH.
Die Jedernet GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Jedernet für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Jedernet GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
II. Besondere Bestimmungen der einzelnen Produkte
A. Web Hosting
§ 1 Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Nutzers und Einstellung in das World Wide Web zum dauerhaften und weltweiten Abruf aus dem Internet.
§ 2 Pflichten des Providers
(1) Die Jedernet GmbH (nachfolgend: Provider genannt) ist verpflichtet, dem Nutzer ausreichend Kapazität, mindestens aber 200 MB Speicherplatz auf ihrem Server zur Speicherung der Daten einer Website zur Verfügung zu stellen sowie dritten Internet-Nutzern den Zugriff auf den Server und die vom Nutzer gespeicherten Daten zu ermöglichen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Nutzer kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum zur Verfügung gestellt wird. Der Provider ist aber verpflichtet, auf dem Server dauerhaft Speicherplatz im vereinbarten Umfang für den Nutzer zum Gebrauch bereitzuhalten.
(2) Nutzungsumfang und –Inhalt des Web-Hostings richten sich nach den aktuellen Leistungsbeschreibungen des Providers
(3) Der Provider ist nicht verpflichtet, den Speicherplatz auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Er hat den Nutzer darüber zu informieren, falls er selbst von einem dritten Provider Speicherplatz anmietet.
(4) Der Provider hat in jedem Fall für die dauerhafte Anbindung des Servers an eine Internetschnittstelle Sorge zu tragen und an den üblichen Peerings teilnehmen. Er wird sich darum bemühen, dass die vom Nutzer auf dem Server gespeicherten Daten und Inhalte dauerhaft zum Abruf für dritte Internet-Nutzer bereitstehen. Der Provider schuldet nicht den erfolgreichen Abruf durch Internet-Nutzer im Einzelfall. Er gewährleistet eine durchschnittliche Monatsverfügbarkeit (30 Tage) der Website zum Abruf für dritte Internet-Nutzer von 99%. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.
(5) Der Provider ist verpflichtet, dem Nutzer die jederzeitige Speicherung von Daten auf dem bereitgestellten Webspace durch Zugriff auf den Server zu ermöglichen. Hierfür vergibt der Provider Zugangsdaten (Name des FTP-Servers, Benutzername und persönliches Kennwort).
(6) Der Provider behält sich vor, im Rahmen anerkannter technischer Standards und seiner vertraglichen Verpflichtungen die eingesetzten Technologien (Server, Betriebssysteme) und Kommunikationsmittel zu ändern. Er hat hierbei auf die berechtigten Interessen des Nutzers an der Erreichbarkeit seiner Website Rücksicht zu nehmen. Er hat den Nutzer spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung hierüber in Textform (§ 126b BGB) zu informieren und aufzufordern, Bedenken gegen die geplante Änderung, die sich für die Erreichbarkeit der Website ergeben, mitzuteilen.
§ 3 Pflichten des Nutzers
(1) Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
(2) Der Provider räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
(3) Der Nutzer wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er trägt Sorge dafür, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse nicht gegen die vorgenannten Rechte/Auflagen/Gesetze verstößt. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass von ihm installierte Programme etc. weder den Server, das Kommunikationsnetzwerk noch die Sicherheit und Integrität anderer auf dem Server abgelegter Daten gefährdet. Der Nutzer stellt den Provider von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(4) Der Nutzer verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen u.a. nicht für folgende bzw. vergleichbare Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme;
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. Spam),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen ;
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
(5) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung nach Absatz 3 und 4 bzw. bei Vorliegen einer diesbezüglichen (unmittelbaren) Gefahr, ist der Provider berechtigt, seine Dienste einzustellen und/oder die gefährdenden bzw. beeinträchtigenden Programme etc. zu deaktivieren oder deinstallieren. Der Provider wird den Kunden über diese Maßnahmen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(6) Der Nutzer stellt den Provider von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (§ 2 Abs. 5) gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Der Nutzer hat das Kennwort aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Dritte, die den Internet-Anschluss des Nutzers mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind nicht unbefugt.
§ 4 Vergütung
(1) Sofern die Vergütung nicht gesondert vereinbart wurde, gelten hierfür die aktuellen Preislisten des Providers.
(2) Die Vergütung wird dem Nutzer vom Provider monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils innerhalb von zwei Wochen zahlbar. Der Nutzer kann dem Provider zur Vereinfachung der Zahlungen einen Abbuchungsauftrag erteilen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
(2) Für Mängel bei der Bereitstellung der Website zum Abruf aus dem Internet, die ihre Ursache in der Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu vertragsgegenständlichen Servern und in Stromausfällen haben, hat der Provider nicht einzustehen. Dies gilt nicht, wenn der Provider keine Sicherungen nach dem Stand der Technik vorgenommen hat.
(3) Mängel und Störungen sind dem Provider unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung mitzuteilen.
§ 6 Haftung
(1) Der Provider haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet der Provider für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für Personenschäden und für zugesicherte Eigenschaften haftet der Provider unbeschränkt.
(3) Für vom Nutzer gelieferte Inhalte übernimmt der Provider nicht die inhaltliche und rechtliche Verantwortung. Für den Provider besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(4) Sollten die vom Nutzer auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er den Provider von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
§ 7 Sperrung von Inhalten
(1) Der Provider ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Nutzer auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Website zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.
(2) Der Nutzer ist von einer Sperrung unverzüglich unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bei Wegfall der zur Sperrung führenden Gründe ist diese unverzüglich aufzuheben.
(3) Der Provider ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat er zunächst den Nutzer erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären.
§ 8 Abänderungsvorbehalt
Der Provider ist berechtigt, die Entgelthöhe unter der Bedingung zu ändern, dass er dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Dem Nutzer steht hierdurch ein sofortiges Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der Preisänderung wirksam wird. Hierauf hat der Provider ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. Macht der Nutzer hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien nach Ablauf des ersten Jahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
(2) Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es dem Provider nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
(3) Der Provider hat dem Nutzer nach Beendigung des Vertrages die vom Nutzer auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischer Übermittlung zu übergeben. Der Provider ist zu einer früheren Übergabe verpflichtet, wenn der Nutzer daran ein berechtigtes Interesse hat.
B. Internetanwendung und Medienproduktion
§ 1 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die Erstellung eines Konzepts für Internetanwendungen und Medienproduktionen zur Integration auf der Website des Nutzers sowie deren Realisierung. Näheres regeln die jeweils gültigen Produktbeschreibungen, die Vertragsinhalt sind. Die Parteien legen für die Gestaltung der Internetanwendung/Medienproduktion einvernehmlich ein Pflichtenheft fest, welches integraler Bestandteil des Vertrages ist.
§ 2 Pflichten des Produzenten
(1) Der Produzent ist verpflichtet, ein Konzept für eine Internetanwendung/Medienproduktion zu entwickeln und eine funktionsfähige Internetanwendung/Medienproduktion auf Grundlage des freigegebenen Konzepts herzustellen. Hierfür gelten folgende Projektphasen:
a) Erstellung eines Konzeptes
Diese Phase ist mit der Freigabe des Konzepts durch den Nutzer abgeschlossen.
b) Erstellung eines Entwurfes
Der visualisierte Entwurf muss die Struktur bzw. den Ablauf sowie die wesentlichen Gestaltungselemente der fertigen Internetanwendung/Medienproduktion enthalten. Diese Phase ist mit der Freigabe des Entwurfs abgeschlossen.
c) Realisierung der Internetanwendung/Medienproduktion
Die Internetanwendung/Medienproduktion ist auf Grundlage des Entwurfes zu erstellen. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den Nutzer abgeschlossen.
(2) Produzent hat bei der Realisierung der Internetanwendung/Medienproduktion alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei er die wirtschaftlichen Interessen des Nutzers zu berücksichtigen hat. Der Produzent hat die Internetanwendung/Medienproduktion in allen Teilen (auch Bilddateien und Animationen) für folgende technischen Vorgaben zu optimieren:
• Internet Explorer ab Version 7
• Mozilla Firefox ab Version 3
• Apple Safari ab Version 3
(3) Der Produzent hat bei der Gestaltung der Internetanwendung/Medienproduktion auf Grund des vom Nutzer freigegebenen Konzepts die vom Nutzer zu übergebende Materialen in die Gestaltung aufzunehmen, wobei er für Platzierung und Anordnung gestalterische Freiheit genießt.
(4) Der Produzent hat alle nicht vom Nutzer übergebenen Elemente für die Internetanwendung/Medienproduktion zu erstellen, wobei er Dritte einschalten darf. Die Haftung für die Auswahl und das Tätigwerden der Dritten trägt der Produzent ausschließlich. Der Produzent hat den Nutzer auf dessen Nachfrage über die Person der Dritten zu informieren. Soweit der Produzent für die Erstellung der Internetanwendung/Medienproduktion oder einzelner Elemente des Produkts von Dritten hergestellte Tools verwenden muss, hat er sich die Nutzungsrechte für das Tool von dem Berechtigten einräumen zu lassen.
(5) Der Produzent räumt mit Abnahme der Internetanwendung/Medienproduktion und vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung dem Nutzer das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Internetanwendung/Medienproduktion als ganzes oder einzelner Bestandteile im Internet ein. Das Recht des Produzenten zur Erstellung von vergleichbaren Aufgabenstellungen auf Basis der Arbeitsergebnisse für Dritte bleibt unberührt.
(6) Der Produzent ist verpflichtet, den Nutzer bei der Auswahl der technischen Realisierung der Internetanwendung/Medienproduktion zu beraten. Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit bis zur Abnahme der Internetanwendung/Medienproduktion Änderungen gegenüber dem freigegebenen Konzept oder dem freigegebenen Entwurf zu verlangen. Der Produzent ist verpflichtet, die Realisierbarkeit der Änderungswünsche unverzüglich zu prüfen und dem Nutzer Bedenken gegen die Durchführung in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen, soweit die Realisierung des gesamten Produkts gefährdet ist oder zeitliche Verzögerungen oder ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten sind. Der Nutzer hat innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung dem Produzent mitzuteilen, ob er auf der Durchführung der Änderungswünsche besteht. In diesem Fall hat er alle zusätzlichen Kosten, die sich aus den Änderungswünschen ergeben und nicht durch andere Änderungen kompensiert werden können, gesondert zu tragen sowie etwaige Verzögerungen zu vertreten.
§ 3 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer hat das Konzept und den Entwurf nach Vorlage durch den Produzent in Textform (§ 126b BGB) unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Wochen, freizugeben. Lehnt der Nutzer eine Freigabe ab, hat er dies substantiiert zu begründen. Lehnt der Nutzer die Konzeptsvorschläge/die Entwürfe in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Nutzers Rechnung tragenden Versionen mehr als dreimal ab, ist der Produzent berechtigt, den Vertrag zu beenden. In diesem Fall trägt der Nutzer die für die jeweilige Phase/die jeweiligen Phasen anteilig anfallende Vergütung.
(2) Der Nutzer hat die Internetanwendung/Medienproduktion unverzüglich nach Erstellung und Übergabe nach Prüfung der wesentlichen Vertragsgemäßheit durch anschließende Funktionstests abzunehmen und dies in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Angemessen für die Durchführung der Funktionstests ist ein Zeitraum von maximal sieben Werktagen. Auf Aufforderung des Produzenten ist der Nutzer zur Abnahme einzelner abtrennbarer Teile der Internetanwendung/Medienproduktion verpflichtet, soweit die Teile im Wesentlichen vertragsgemäß sind.
(3) Der Nutzer hat dem Produzent die in die Internetanwendung/Medienproduktion einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Tabellen, Logos etc.) mit Beendigung der Konzeptphase gemäß folgender Vorgaben zur Verfügung zu stellen:
• Texte (z.B. Werbetexte, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung) als Microsoft Word (.doc) oder Rich Text Format (.rtf)
• Grafiken wie Logos als Vektor-Datei im Format Illustrator, EPS oder WMF
• Bilddateien mit einer Auflösung von mind. 72dpi und 1000 Pixel Breite/Höhe im Format JPEG, PNG oder TIF
• Videos als Flash-Video (.flv oder f4v) mit Codec H.264 oder MPEG4 mit Audio 44 KHz
Die technische Verantwortung für die vom Nutzer gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Nutzer. Mehraufwand für zusätzliche Bearbeitung/Formatierungen der angelieferten Inhalte hat der Auftraggeber zu tragen. In diesem Fall trägt der Produzent die Beweislast dafür, dass auftretende Fehler in dem fertigen Produkt nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Die inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Nutzer.
(4) Der Nutzer darf innerhalb der Internetanwendung/Medienproduktion enthaltene Urheberkennzeichnungen des Produzenten nicht entfernen oder verändern. Der Produzent hat bei der Gestaltung und Platzierung der Urheberkennzeichnungen auf die berechtigten Belange des Nutzers Rücksicht zu nehmen.
§ 4 Betreuungsleistungen des Produzenten
(1) Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, übernimmt die Betreuung der Internetanwendung/Medienproduktion der Nutzer.
(2) Soweit der Produzent die Pflege der Internetanwendung/Medienproduktion übernimmt, ist er verpflichtet, diese nach den Vorgaben und besonderen Wünschen zu aktualisieren. Der Produzent hat die Funktionsfähigkeit der gesamten Internetanwendung/Medienproduktion und ihrer Einzelteile in regelmäßigen zeitlichen Abständen, mindestens einmal im Quartal, zu überprüfen und etwaige Mängel umgehend zu beseitigen. Soweit der Produzent umfangreiche Änderungen des technischen Ablaufs oder der inhaltlichen Konzeption für notwendig hält, hat er dem Nutzer vor der Änderung ein Konzept und einen Entwurf vorzulegen.
(3) Der Produzent hat die geänderte Internetanwendung/Medienproduktion unmittelbar nach der Aktualisierung bzw. Mängelbeseitigung auf dem Server abzuspeichern, auf der die Daten der Internetanwendung/Medienproduktion bereitgehalten werden.
(4) Der Nutzer hat dem Produzent die in die Internetanwendung/Medienproduktion einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Tabellen, Logos etc.) entsprechend § 3 Abs. 2 zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Internetadresse / Domainname
(1) Der Produzent übernimmt die Beschaffung der Internet-Domain(s) unter der die vertragsgegenständliche Internetanwendung/Medienproduktion abrufbar gemacht werden soll. Der Produzent übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namensrechte, Markenrechte) durch die Registrierung der Domain.
(2) Die Beschaffung der Internet-Domain(s) erfolgt auf den Namen und Rechnung des Nutzers.
(3) Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrecht liegen beim Nutzer.
§ 6 Vergütung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, nach Abnahme oder unberechtigter Abnahmeverweigerung eine Vergütung zu zahlen. Sofern die Vergütung nicht gesondert vereinbart wurde, gelten hierfür die aktuellen Preislisten des Produzenten.
(2) Der Produzent wird bei Vereinbarung einer Stunden- oder Einzelleistungsvergütung den Nutzer informieren, soweit die Höhe der Vergütung einen Betrag von 200 EUR überschreitet. Die weitere Leistungserbringung seitens des Produzenten bedarf in diesem Fall der Genehmigung des Nutzers in Textform (§ 126b BGB).
(3) Der Produzent kann bei Vereinbarung einer Stunden- oder Einzelleistungsvergütung vom Nutzer nach Abschluss jeder Projektphasen eine Abschlagszahlung für bis dahin entstandene Kosten verlangen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei Mangelhaftigkeit der Leistung stehen dem Nutzer grundsätzlich die Gewährleistungsrechte nach den werkvertraglichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB zu.
(2) Der Produzent garantiert, dass die erbrachte Leistung dem vom Produzent freigegebenen Konzept in der jeweils aktuellen Fassung entspricht. Dabei übernimmt er insbesondere die Gewährleistung dafür, dass nach dem Stand der Technik die Funktionsfähigkeit der Internetanwendung/Medienproduktion gegeben ist. Für die künstlerische Gestaltung der Internetanwendung/Medienproduktion bestehen keine Gewährleistungsrechte.
(3) Für Mängel, die auf vom Nutzer oder auf dessen Auftrag von Dritten gelieferten Inhalten beruhen, übernimmt der Produzent keine Gewährleistung.
§ 8 Haftung
(1) Der Produzent haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet der Produzent für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für Personenschäden und für zugesicherte Eigenschaften haftet der Produzent unbeschränkt.
(3) Für vom Nutzer gelieferte Inhalte übernimmt der Produzent nicht die inhaltliche und rechtliche Verantwortung. Für den Produzent besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Nutzer verpflichtet sich, durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner und die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (z.B. Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
(4) Sollten vom Nutzer gelieferte Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er den Produzent von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
(5) Sollten die vom Nutzer auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er den Produzent von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
§ 9 Kündigung
(1) Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Parteien nachhaltig gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Dem Produzent steht ein Kündigungsrecht insbesondere dann zu, wenn der Nutzer trotz Mahnung und Fristsetzung etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder eine vom Produzent geforderte Abschlagszahlung nicht leistet. Gleiches gilt im Falle des § 3 Abs. 1.
(3) Soweit die Betreuung der Internetanwendung/Medienproduktion durch den Produzent vereinbart wurde, kann dieser Vertragsteil von beiden Parteien nach Ablauf des ersten Jahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
§ 10 Eigenwerbung
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Produzent die für den Nutzer erstellte Internetanwendung/Medienproduktion bei Bedarf als Referenz auf seiner Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Der Nutzer gestattet dem Produzenten an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
III. Schlussbestimmung (aller Produkte/Leistungen)
(1) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben die übrigen Klauseln wirksam.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
(3) Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.
(4) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(5) Mündliche Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes.
(6) Der Gerichtsstand ist München, wenn der Nutzer Kaufmann ist.